Pflege auf Zeit
Kurzzeitpflege
Für pflegende Angehörige ergibt sich insbesondere in der Urlaubszeit oftmals das Problem, keine geeignete Betreuungsperson für den Pflegebedürftigen zu finden. Zum einen bestehen häufig Zweifel darüber, ob Verwandte oder Freunde, sofern diese überhaupt Zeit haben, einer solchen Verantwortung gewachsen sind. Zum anderen verlangt diese Aufgabe Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz. Doch erst die absolute Gewissheit, dass die pflegebedürftige Person bei einer ständigen, kompetenten und herzlichen Rundumversorgung optimal untergebracht ist, ermöglicht einen unbeschwerten Urlaub.
Professionelle Rundumversorgung ist gewährleistet.
Für diesen Fall, aber auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall der Betreuungsperson, oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bieten wir der pflegebedürftigen Person eine Versorgung und Pflege als Gast in unserem Hause an.
Die Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege ist auf die Dauer von 28 Tagen beschränkt. Während dieser Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Pflegekassen bezuschussen dabei die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.854 € pro Jahr. Auch das zur Verfügung stehende Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 € pro Jahr kann zusätzlich bei der Pflegekasse abgerufen werden. Insgesamt stehen somit jährlich 3.539 € zur Verfügung.
Wichtig zu wissen ist auch, dass in der Zeit der Kurzzeitpflege bei uns das bisherige Pflegegeld an den Pflegebedürftigen zur Hälfte weitergezahlt wird.
Tipp: Der vom Kurzzeitpflegegast zu zahlende Eigenanteil kann evtl. reduziert werden durch Aufsparung des monatlich von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Entlastungsbetrags von 131 € während eines Kalenderjahres.
