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Pflege auf Zeit

Kurzzeitpflege

Für pflegende Angehörige ergibt sich insbesondere in der Urlaubszeit oftmals das Problem, keine geeignete Betreuungsperson für den Pflegebedürftigen zu finden. Zum einen bestehen häufig Zweifel darüber, ob Verwandte oder Freunde, sofern diese überhaupt Zeit haben, einer solchen Verantwortung gewachsen sind. Zum anderen verlangt diese Aufgabe Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz. Doch erst die absolute Gewissheit, dass die pflegebedürftige Person bei einer ständigen, kompetenten und herzlichen Rundumversorgung optimal untergebracht ist, ermöglicht einen unbeschwerten Urlaub.

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Professionelle Rundumversorgung ist gewährleistet.

Für diesen Fall, aber auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall der Betreuungsperson, oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bieten wir der pflegebedürftigen Person eine Versorgung und Pflege als Gast in unserem Hause an.

Die Kurzzeitpflege ist auf die Dauer von 56 Tagen beschränkt. Während dieser Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Pflegekassen bezuschussen dabei die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 € plus 100% des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege - insgesamt also bis zu 3.224 € pro Jahr.

Auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr ausgeweitet!



Beispielrechnung
Pflegekosten bei Pflegegrad II (Stand 01.11.2022)
Pflegekosten tgl. 60,39 €werden zu 100 % von der Pflegekasse übernommen
Kosten für Unterkunft/ Verpflegung tgl. 26,98 €sind vom Bewohner zu tragen
Investkosten tgl. 22,53 €sind vom Bewohner zu tragen

Ihr Eigenanteil bei 28 Tage Kurzzeitpflege beträgt somit z.Zt. lediglich 1.386,28 €!

Tipp: Der vom Kurzzeitpflegegast zu zahlende Eigenanteil (in diesem Fall 1.386,28 €) kann reduziert werden durch Aufsparung des monatlich von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Entlastungsbetrags von 125 € während eines Kalenderjahres.

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege, die z.B. von uns in Haus Birke übernommen werden kann. Diese Leistung kann für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden – zusammenhängend oder in Phasen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige bereits seit 6 Monaten von einer Pflegeperson gepflegt wird. Pflegebedürftige erhalten für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr von der Pflegekasse bereitgestellt.

Tipp: Der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung von 1.612 € für Verhinderungspflege kann um bis zu 806 € aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – sofern das Kurzzeitpflegegeld in dem betreffenden Jahr noch nicht aufgebraucht wurde.

Tipp: In der Zeit der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes an den Pflegebedürftigen weiter gezahlt.